PKV für Beamte – Chancen, Risiken und richtige Entscheidungen | Teil I
Shownotes
Die private Krankenversicherung für Beamte ist eines der Themen, bei denen sich gute Entscheidungen besonders stark auf die langfristige Versorgung und finanzielle Planung auswirken.
In dieser Folge sprechen Benedikt und Dominik über die Grundlagen der sogenannten Beihilfe-Restkostenversicherung und beleuchten die systemischen Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Im Mittelpunkt steht zunächst die Frage, warum die PKV für viele Beamte grundsätzlich attraktiv ist.
Besprochen werden dabei die unterschiedlichen Finanzierungsmodelle von GKV und PKV, die Frage nach der Stabilität beider Systeme sowie der Unterschied beim Leistungsversprechen. Während die gesetzliche Krankenversicherung politischen und gesetzlichen Änderungen unterliegt, basiert die PKV auf vertraglich zugesicherten Leistungen, die nicht einfach beliebig reduziert werden können. Auch der qualitative Unterschied im Leistungsumfang spielt eine wichtige Rolle – gerade dann, wenn es um hochwertige medizinische Versorgung geht.
Ein weiterer Schwerpunkt der Folge ist die Beihilfe. Es wird erklärt, welche Beihilfesätze typischerweise gelten, wie sich diese je nach Familienstand und Lebenssituation verändern und warum daraus unterschiedliche Absicherungsbedarfe entstehen. Ebenso wird die freie Heilfürsorge eingeordnet, die insbesondere bei Polizei, Feuerwehr, Soldaten, Zoll und Justizvollzug eine Rolle spielt. Hier zeigen sich erneut Besonderheiten, die für die spätere Tarifgestaltung entscheidend sind.
Ein besonders wichtiger Teil der Folge widmet sich der Gesundheitsprüfung. Dominik erläutert, warum die amtsärztliche Tauglichkeit für die Verbeamtung nicht automatisch bedeutet, dass auch eine problemlose Aufnahme in die PKV möglich ist. Es geht um unterschiedliche Abfragezeiträume, die Relevanz vollständiger und wahrheitsgemäßer Angaben sowie um die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Auch Beispiele aus der Praxis – etwa psychische Vorerkrankungen oder Auffälligkeiten beim BMI – zeigen, wie streng private Versicherer in der Annahmeprüfung sein können.
Die Folge macht deutlich, dass die PKV für Beamte viele Chancen bietet, aber nur dann, wenn die Weichen frühzeitig und sauber gestellt werden. Gleichzeitig ist sie bewusst nur der erste Teil einer größeren Betrachtung. Themen wie Tariföffnungsklausel, konkrete Tarifgestaltung und weitere Detailfragen werden im zweiten Teil vertieft.
Wenn ihr euch aktuell mit der Frage beschäftigt, ob und wie ihr als Beamter oder Beamtenanwärter in die private Krankenversicherung wechseln solltet, unterstützen wir euch gerne bei der Einordnung und der passenden Gestaltung.
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00:00:17: Benedikt Dennis und Dominik von
00:00:19: der Visora sprechen
00:00:20: für euch miteinander über wichtige Versicherungsthemen.
00:00:24: Sie liefern euch Plan A damit ihr Plan B nicht braucht.
00:00:28: Los geht's mit der neuen Folge
00:00:29: und euch viel Spaß dabei!
00:00:35: Herzlich Willkommen zu einer neuen Folge uns Visora.
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00:00:45: Wie schon in Folge Dreiundzwanzig das war glaube ich veröffentlicht am zehnten Februar.
00:00:50: Da haben wir gestartet mit dem Überblick.
00:00:51: letztlich zum Thema Beamtenversicherung und essenzielle Versicherungslösungen die ein Beamt da haben sollte.
00:00:57: Ja also ich soll mal den Kurzüberblick haben möchte hört da am besten nochmal ein.
00:01:02: nun soll es damit weitergehen mit dem Thema und wir gehen heute in die Tiefe.
00:01:05: Dominik hat sich wieder vorbereitet um.
00:01:07: deswegen sage ich an der Stelle Dominik, schön, dass du wieder die Zeit finden konntest.
00:01:11: Was hast du uns denn heute zum Beamtenthema wieder neu mitgebracht?
00:01:16: Hallo Benedikt!
00:01:17: Zeit ist hier immer relativ aber ich hatte ja auch weiteren Content zugesagt also musste ich auch liefern.
00:01:24: Genau so sollte es sein.
00:01:26: zu sagen soll man einhalten so ist das eben bei uns.
00:01:28: Eben Der Plan ist, in der chronologischen Reihenfolge der Einstiegsfolge zu bleiben.
00:01:35: Daher geht es heute um die sogenannte Beihilfe-Restkostenversicherung, die ich im Folgenden einfach PKV abkürze – das geht schneller!
00:01:44: Wie schonmal erwähnt ist das Thema ziemlich umfangreich und alle denkbaren Details zu besprechen sind in dem Rahmen tatsächlich nicht wirklich darstellbar.
00:01:52: Aber es ist mein erklärtes Ziel, dass zumindest alle wirklich wichtigen Punkte eine Erwähnung finden sollen.
00:02:00: Damit das Ganze aber nicht ausufert habe ich mich entschieden, dass diese Folge zwei geteilt wird... Ich finde einfach, dass zweimal dreißig Minuten deutlich einfacher zu verdauen sind als sechszehn Minuten am Stück.
00:02:13: Zudem hab' ich dann auch die Möglichkeit den einen oder anderen Sachverhalten auch mal ein bisschen ausführlicher zu beleuchten vor Abfragen!
00:02:21: Nö, ich weiß worum es geht wie's weitergeht und was nun kommt.
00:02:24: Von daher dann nehmen wir gerne los!
00:02:26: Okay starten wir mit einem kurzen Disclaimer.
00:02:29: also das wird im folgenden eher nicht darum gehen dass Fühe und Wiede abzuwägen ob man als Beamte in die PKV wechseln sollte.
00:02:37: gemäß meiner letzten Folge die natürlich auch jeder gehört hat ist ja klar na?
00:02:42: Die ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch dass ein Systemwechsel in die private Welt sinnvoll ist.
00:02:48: Von dieser Konstellation gehen wir einfach mal
00:02:50: aus.".
00:02:51: Ja, es gibt natürlich Ausnahmen und die bestätigen halt die Regel.
00:02:56: Heute beschäftigen wir uns aber mit den ca.
00:02:58: ninety-fünf Prozent aller Beihilfe berechtigten Beamten für die ein Systemwechsel von Vorteilen ist – zumindest noch unsere Auffassung!
00:03:07: So Stichwort systemwechsel guter Suffrages benedigt.
00:03:11: Mit diesem Punkt wollen Ich möchte an dieser Stelle drei grundlegende systemische Unterschiede zwischen PKV und GKV anführen.
00:03:21: Und Vorsicht Spoiler, jeder dieser Punkte spricht eher für einen Wechsel in die private Welt.
00:03:28: Starten wir mit der Finanzierung.
00:03:30: Die GKv ist analog zur deutschen Rentenversicherung umlagefinanziert.
00:03:35: Was reingeht geht auch direkt wieder raus.
00:03:38: Dabei ist das Grundsätzlich eine negative Rechnung.
00:03:41: Das System ist stets auf Zuschüsse von außen angewiesen.
00:03:44: Die Hauptursache dürfte dabei jedem klar sein.
00:03:46: Die demografische Entwicklung mit immer mehr Leistungsempfängern und immer weniger Beitragszahlern ist ein großes Problem, welches noch zu lösen ist?
00:03:56: Ja da hast du vollkommen recht.
00:03:58: Da muss man sich mit beschäftigen und schauen wie man das Ganze angehen kann.
00:04:02: Bei GKV meinst Du die gesetzliche Krankenversicherung denke ich.
00:04:05: Ich wollte es nochmal klarstellen falls nicht eben Zuhörer die Abkürzung geläufig ist.
00:04:11: Ja, und was jetzt zu dem Problem der Beitragszahlung anbelangt?
00:04:14: Gibt es denn dafür schon Lösungsansätze?
00:04:17: Ja klar.
00:04:18: Mehrere.
00:04:19: Man kann die Beiträge erhöhen, man können die Leistungen kürzen oder die Anzahl der beitragschlichtigen Personen erhöhen.
00:04:28: Das sind alles valide Möglichkeiten kurzfristig an frisches Geld zu kommen.
00:04:32: Und da die Umkehrung der demografischen Effekte sehr viel Zeit benötigt werden wir mutmaßlich alle diese Möglichkeiten in irgendeiner Form zu sehen bekommen.
00:04:42: Die PKV ist dagegen ein Kapitalgebundessystem.
00:04:46: Jeder Tarif mit wenigen Ausnahmen beinhaltet einen gewissen Prozentsatz an Alterungsdruckstellungen, die sich über die Zeit ansammeln und verzinsen.
00:04:56: Das System ist schuldenfrei und nicht auf permanente Zuschüsse von außen angewiesen.
00:05:01: Es gibt dann einen schönen Vergleich, wie viele Tage es dauert bis PKV und GKV Pleite sind wenn von jetzt auf gleich keine neuen Beiträge mehr fließen würden.
00:05:13: Da bin ich erstmal gespannt.
00:05:14: kurze Ergänzung vielleicht noch die vierte Möglichkeit die du indirekt auch schon genannt hast wäre natürlich Zuschüsse zu erhöhen.
00:05:20: Steuerzuschüsse des Bundes oder ähnliches würde natürlich auch noch gehen.
00:05:24: Dann haben wir noch mehr Finanzen.
00:05:25: aber jetzt bin ich erst mal wie gesagt gespannt wie lange denn auf welches System funktionieren kann.
00:05:30: Die GKV ist tatsächlich zu sofort pleite, weil das System ja jetzt schon auf externe Mittelzufüsse angewiesen ist.
00:05:38: Rechneres staut es daher minus drei Tage bis alle Geldmittel erschöpft sind.
00:05:44: In der Theorie gibt es zwar eine gewisse staatliche Rücklage aber die mehr oder minder zu vernachlässigen.
00:05:49: an dieser Stelle und zum Vergleich das System der PKV verfügt dagegen über circa dreihundertfünfzig Milliarden Euro an Alterungsverstellung die entsprechend verwendet werden können.
00:06:02: Wenn jetzt plötzlich niemand mehr Beiträge entrichten würde, würde es daher je nachdem wie man rechnet – genau schwierig!
00:06:09: Aber je nach dem wie man brechen würde, wurde stolze fünfzehn bis fünfundzwanzig Jahre dauern, bis das gesamte Kapital aufgebraucht wäre.
00:06:19: Es ist natürlich eine ziemlich hypothetische Berechnung mit vielen Variablen und Möglichkeiten Aber es verdeutlicht gut den Unterschied in Bezug auf die Stabilität der Finanzierung.
00:06:30: Okay.
00:06:32: Kommen wir zum zweiten Punkt, dem Leistungsversprechen.
00:06:36: Damit ist jetzt kein Vergleich von Leistungsunterschieden gemeint – dazu komme ich gleich noch -, sondern vielmehr die Frage wer garantiert mir denn die versicherte Leistung und können sich zugesagte Leistungen im Laufe der Zeit verändern?
00:06:50: Wenn man sich diesbezüglich die Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung anschaut, wird man feststellen das es eine Zeit gab in welcher die Leistung eher erhört wurde bzw.
00:06:59: der Leistungskatalog weiter ausgebaut und erweitert wurde.
00:07:03: Diese Zeiten sind jedoch seit vielen Jahren vorbei und im Prinzip sucht jede neue Bundesregierung händeringend nach neuen Möglichkeiten die Finanzierung irgendwie sicherzustellen.
00:07:14: Und eine Möglichkeit ist schlicht und ergreifend die Kürzung von Leistungen.
00:07:18: Natürlich wird immer versucht, die Einstütte nicht allzu drastisch zu gestalten.
00:07:22: Schließlich wollen Politiker ja auch wiedergewählt werden.
00:07:25: Aber von Grundsatz her gibt es in der GKV eben keine Garantie dass eine aktuellen und mitversicherte Leistung nicht im nächsten Jahr der Schere zum Opfer fällt?
00:07:36: Ja das ist ja das was wahrscheinlich viele wissen.
00:07:40: aber diese Möglichkeit der Leistungsanpassungen hat zum Glück oder Natürlich irgendwo ein privater Versicher nicht, weil da hat man letztlich sein Bedingungswerk, seinen Tarif und fertig.
00:07:52: Ja genau es gelten die jeweiligen Bedingungen der jeweilige Tarife und diesen erstmal unveränderlich.
00:07:59: Es gibt eine Ausnahme wenn die Bedingung uneindeutig formuliert sind dann das kommt immer mal wieder vor Dann darf eine Konkretisierung vorgenommen werden diese darf aber ausdrücklich keine Verschlechterung der Leistung beinhalten.
00:08:13: Man bekommt dann in dem Fall einen Nachtrag mit dem Hinweis wie §X auf Seite Y der RWB stand.
00:08:19: Z, wurde wie folgt geändert und es gilt nun Folgendes was auch immer.
00:08:25: So kann die versicherte Person stets die Änderung auch transparent nachvollziehen.
00:08:30: Und abschließend ein paar Worte zum generellen Leistungsumfang.
00:08:36: Nun muss ich glaube niemanden wirklich erklären dass man als privatversicherte Personen deutlich schneller an Termin beim Facharzt erhält oder?
00:08:44: Ich setze das einfach mal als bekannt voraus.
00:08:47: Ja, diese oft genannte zwei Klassenmedizin dürfte kein Geheimnis sein und bekannt sein?
00:08:53: Ja nein genau!
00:08:54: Und das darf man natürlich auch durchfinden.
00:08:57: also je nachdem auf welcher Seite man steht und fair ist die Nummer auf gar keinen Fall.
00:09:02: aber dies zu ändern steht nicht in unserer Macht.
00:09:04: um es dann halt so.
00:09:07: Als Workaround gibt es natürlich immer noch die Möglichkeit den Termin selbst zu bezahlen Aber das muss man sich dann auch erst einmal leisten können.
00:09:14: Aber das ist gar nicht der Punkt, auf den ich Privia hinaus will.
00:09:18: Er sagt Sie, dass Wirtschaftlichkeitsgebot Paragraf zwölf im fünften Sozialgesetzbuch etwas?
00:09:25: Ja jetzt bin ich hier befangen und so dann sagen wir das was?
00:09:28: Das war doch so, dass die Leistungen ausreichend zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen.
00:09:34: So ist es glaube ich formuliert.
00:09:36: So isst es!
00:09:36: Ich zitiere weiter sie dürfen das Maß des notwendigen Nicht überschreiten.
00:09:42: Leistungen, die nicht notwendig oder wirtschaftlich sind können Versicherte nicht beanspruchen und die Krankenkassen nicht bewilligen.
00:09:50: Sind gemäß gleich gekürzt.
00:09:52: Mit diesen Zeilen wird die qualitative Mittelmäßigkeit der kletzlichen Krankenversicherung faktisch zermantiert.
00:10:00: Wenn man eine Top-Leistung möchte dann ist das innerhalb der GKV so nicht vorgesehen.
00:10:06: Und wenn es um meine Gesundheit geht, man spricht ja nicht umsonst vom höchsten Hut dann empfinde ich eine hochwertige Versorgung schon sehr erstrebenswert.
00:10:15: Bei rein optischen Sachen wie zum Beispiel der Zahnversorgung, da kann man jetzt vielleicht noch drüber streiten ob die Regelversorgungen nicht da doch schon ausreicht.
00:10:25: Ich meine zwar auch hier eher nein aber einer schlechten Zahn-Versorgen ist mindestens doch niemand gestorben.
00:10:31: Aber wenn es in Richtung ernsthafte Krankheiten geht Zum Beispiel um so Krankheiten wie bei Männern sehr beliebte Positalkazinome Dann würde ich mir schon wünschen, dass meine Versorgung besser als ausreichend ist.
00:10:46: Ja das teile ich und kann Ihnen nachvollziehen.
00:10:48: vielleicht dazu kurz Ergänzung Es gibt ja auch dazu einschlägig bekannte Urteile zum Beispiel vom hessischen Landessozialgericht.
00:10:56: in diesem wird dann die Spitzenmedizin für gesetzlich versicherte explizit ausgeschlossen Und das obwohl es im Kontext um eine lebensbedrohliche Krebserkrankung ging bei dem urteil.
00:11:08: Das kann jeder ja gerne mal nachgugeln und dann findet sich das sicherlich.
00:11:13: Also es ist hier ganz klar auch so gesetzlich normiert und rechtlich abgesegnet, dass vielleicht besser leistende medizinische Versorgung eben nicht zur Verfügung steht für den in Anführungsstrichen nicht falsch zu verstehen, denn normalen gesetzlichen Versichern.
00:11:32: Ja genau!
00:11:34: Das soll dann an dieser Stelle auch zu dem Thema genügen.
00:11:38: Man könnte jetzt diese Themenunterschiedene natürlich noch unendlich weiter ausführen, aber ich glaube man bekommt eine gute Idee zu diesen Grundsätzlichkeiten.
00:11:47: Es sollen natürlich nicht verschwiegen werden dass auch das private System hier seine Tücken und Probleme hat also zum Beispiel auch in Bezug auf die Gesundheitsprüfung Und die heißt diskutiert in Weiterhandpassungen.
00:11:58: Aber mit den Themen beschäftigen wir uns dann später noch gut.
00:12:03: so Unter anderem, aufgrund der gerade dargestellten Sachverhalte entscheidet sich nun eine frisch verbeamtete Person in das private System zu wechseln.
00:12:14: Also unabhängig davon dass man deutlich vor der Verbeamtung sich damit auseinersetzen sollte.
00:12:19: und aber das ist hier nicht das Thema da geht es mir nur um die überleitung.
00:12:23: also in diesem Zusammenhang kommt die Frage auf wie viel Beihilfe bekomme ich überhaupt?
00:12:28: Und wieviel muss ich absichern?
00:12:31: Ja, das wäre sicherlich eine sehr sinnvolle Frage und gute Ausgangslage, das mal geklärt zu haben.
00:12:37: Aber so wie du es formulierst weiß ich doch jetzt schon, dass eine kommt drauf an.
00:12:42: Frage oder?
00:12:44: Wie so oft in unserer Branche!
00:12:46: Ich hatte das Thema in der Einstiegsfolge schon mal kurz angerissen.
00:12:50: nun eine etwas detailliertere Betreftung.
00:12:53: Es verhält sich so ist man kinderlos und nicht verheiratet erhält man fünfzig Prozent Beihilfe.
00:13:00: ist man verheiratet und kinderlos oder hat ein Kind.
00:13:04: Dann erhält man selbst weiterhin fünfzig Prozent, der Ehegatte erhält einen Beihilfeanspruch von siebzig Prozent und das Kind eine Beihhilfeansprung von achtzig Prozent.
00:13:16: Der eigene Beih Hilfeanspruch steigt bei zwei Kindern – oder mehr!
00:13:20: Auf siebzig Prozent?
00:13:22: Der BeihILFER-Anspruch des Ehegotten und der Kinder bleibt immer gleich bei siebzech respektive achtzig Prozent.
00:13:29: wird man pensioniert, sei es aus Altersgründen oder wegen Dienstundfähigkeit.
00:13:35: Dann betrinkt die Beihilfe ebenfalls siebzig Prozent.
00:13:39: Die jeweilige restliche Differenz muss nun anderweitig abgesichert werden.
00:13:44: Das war nicht immer so.
00:13:45: Es gab mal eine Zeit vor der gesetzlichen Versicherungspflicht Da hatte man noch die Option auf eine Restkostenversicherung zu verzichten.
00:13:54: Wenn man jetzt zum Beispiel feiratet zwar mit zwei Kindern, also siebzig bzw.
00:13:58: achtzig Prozent Ballveranspruch dann konnte man sich den Versicherungsbeitrag sparen und hat den Leistungsfall prozentualen Selbstbehalt von dreißig respektive zwanzig Prozent.
00:14:10: Ob das damals eine sinnvolle Option war?
00:14:12: Seid ihr meine hingestellt.
00:14:13: bei chronischen Krankheiten oder sehr toren Behandlungen konnte das System eh sehr schnell kippen aber mit Einführung der Versicherungspflicht existiert diese Möglichkeit unhin nicht mehr.
00:14:23: Wichtiger Hinweis zur Beihilfebemessung, die besagten Werte beziehen sich explizit auf die Beihhilfeverordnung von NRW.
00:14:32: Ja gut da du das betonst und mir das natürlich auch klar ist es aber natürlich jetzt so klingt dass es nicht nur eine bei Verordnung von NRW gibt.
00:14:44: Natürlich alles andere wäre auch zu einfach.
00:14:47: grundsätzlich haben jedes Bundesland und der Bund als solches eine eigene Beihilfeverordnung mit eigenen Sonderregelungen und Ausgestaltungen.
00:14:56: Die Unterschiede sind jetzt zwar nicht gewaltig, die erwähnten Werte gelten für sehr viele Bundesländer aber wenn man zum Beispiel in Bremen oder Sachsenfer beamtet wird darf man sich über leicht höhere Beihhilfesätze freuen.
00:15:10: Eine detaillierte Besprechung der vollständigen Unterschiede im Einzelnen ergibt aber in diesem Rahmen keinen Sinn.
00:15:15: Man sollte wissen dass es im Falle des Falles eine leicht andere Tarifkonsolation zum Tragen kommt.
00:15:21: Wie das dann genau aussehen kann, wie sich die Beihilfeteriefe typischerweise zusammensetzen ist unter anderem Thema für den zweiten Teil der ja im nächsten Podcast veröffentlicht wird.
00:15:33: Genau da Gänzend vielleicht noch dort es auch in einer Einstiegsfolge mal kurz erwähnt gibt es ja neben der Beihhilfe und auf die sogenannte freie Hälfte Sorge was?
00:15:43: wie sieht's damit aus?
00:15:45: Ein bestimmter Personenkreis erhält anstelle der Beihilfe die freie Heilversorge.
00:15:50: Das sind in der Regel Polizeivollzugsbeamte, Berufsfeuerwehrleute, Soldaten, Justizvollzugs- und Zollbeamten.
00:15:59: Abgrenzend zur normalen Beihhilfe bietet die Freie Heifersorger eine Hundertprozentabdeckung und bedarf nicht zwingend einer ergänzenden Restkostenversicherung.
00:16:10: Aber in den Regeln muss die Pflegepflichtversicherung abgekürzt PVB privat abgesichert werden.
00:16:16: Ergänzend zu Hundertprozentabdeckung gilt in NRW ein fünftig prozentiger Beihilfeanspruch auf Krankenhauswahlleistungen, konkret Zweibettzimmer Chefarzt.
00:16:27: Diesbezüglich empfiehlt es sich die entsprechenden Baustände zu ergänzen um auch hier eine hundertprozents Abdeckungszu erhalten.
00:16:33: und natürlich gilt doch hier jedes Bundesland kocht sein eigenes Übchen und daraus ergeben sich dann viele einzelne kleine Sonderregelungen, die man im Zafelsfall kennen muss.
00:16:43: Aber wie schon kurz angerissen eine konkrete beispielhafte Vertragskonstellation.
00:16:48: besprechen wir dann den zweiten Teil.
00:16:51: Okay, vielleicht noch zu den Soldaten.
00:16:53: ergänzend falls jemand es ganz genau formuliert haben möchte reden wir natürlich von der freien truppenärztlichen Versorgung die im Endeffekt der Freien Heifersorge sehr ähnlich kommt nur das eben der Truppenarzt über die Versorgungsleistungen hier an der Stelle entscheidet.
00:17:08: aber Das ist nur als kleiner Einschub.
00:17:10: und dann würde ich sagen, verlassen wir mal diese gesetzlichen Regelungen.
00:17:14: Und kommen zum nächsten Punkt der vielermal wieder umtreibt das Thema Gesundheitsprüfung und Aufnahmefähigkeit in die PKV wie wir es abkürzen jetzt hier im Podcast.
00:17:28: So soll's denn sein!
00:17:30: Unsere frisch verbeamtete Person hat sich jetzt über die Vorteile der PKV informiert, kennt nun auch den eigenen Ballveranspruch und möchte nun einen Vertrag abschließen.
00:17:42: Und damit wären wir dann bei der besagten ersten Hürde, die erst überwunden werden muss – die Gesundheitsprüfung!
00:17:49: In aller Regel ist es so, dass sich frisch ferbeamtliche Personen einem guten Gesundheitszustand erfreuen können.
00:17:57: Vor der Verbeamtung muss ja ein Amtsarzt die gesundheitliche Eignung für den Dienst feststellen.
00:18:03: Denn schließlich möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass der neue Staatsdiener seinen Dienst um möglichst lange auswunden kann und nicht krankheitsbedingt vorzudig pensioniert werden muss.
00:18:12: Bedeutet im Umkehrschluss aber auch das einer potenziellen Staatsdiner quasi die Verbeantung aus gesundheitlichen Gründen verwehrt werden kann obwohl die geistige Befähigung besteht?
00:18:25: Das kann tatsächlich passieren!
00:18:27: So richtig viele Fälle sind mir dazu nicht bekannt, aber ja die Möglichkeit besteht.
00:18:33: Der Knackpunkt auf den ich aber hinaus will ist nun der dass die Maßstäbe der privaten Krankenversicherer deutlich höher sind als die amtsärztliche Eignungsuntersuche.
00:18:44: Wer die besteht kann sich noch lange nicht sicher sein das eine Annahme bei einem privaten Kranversicherung möglich ist.
00:18:51: Aber gehen wir mal ins Detail.
00:18:53: Grundsätzlich und Leicht vereinfacht dargestellt darf sich jeder private Krankenversicherer aussuchen, wie er seine Antragsunterlagen gestaltet.
00:19:03: Also welche Weise die Gesundheitsfragen gestellt werden?
00:19:07: Wie viele Jahre der Abfragezeitraum beträgt?
00:19:10: Welche Krankheitsbilder und Begebenheiten überhaupt abgefragt werden
00:19:14: usw.?
00:19:15: Diesbezüglich kann er jeweilige Versicher-Fragenstellen bestalten was er möchte So hundert Prozent.
00:19:21: die Richte ist das natürlich nicht.
00:19:23: Gewisse Gesetzmäßigkeiten sind natürlich einzuhalten, also zum Beispiel der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz.
00:19:29: aber so von der Grundidee ist das glaube ich klar.
00:19:33: Anlassung besteht seitens des Antragstellers keine Verpflichtungen Angaben zu tätigen nachdem er nicht gefragt wurde.
00:19:41: Wenn ein Versicherer darauf verzichtet gewisse Themengebiete abzufragen darf der Antragsteller die entsprechenden Angaben auch verschweigen.
00:19:49: Ja, okay.
00:19:50: Aber hier gibt es doch das Thema der sogenannten spontanen Anzeigepflicht?
00:19:55: Das war klar dass das jetzt kommt!
00:19:57: Ich bin der Auffassung wie du ja letztendlich auch, dass es diese spontane Anzeigepflicht nicht gibt und die Annahme bei Dente auch Käse ist aber für alle nicht fachkundigen.
00:20:07: kurz zu Erläutung Es gibt richterliche Urteile, die ihr nahelegen, dass auch Angaben und zu Erkrankungen oder Begegnheiten getätigt werden müssen.
00:20:16: Die explizit nicht in den Antragsunterlagen gefragt werden.
00:20:20: Und das ist halt so mein Quatsch!
00:20:22: Zum anderen gibt es wieder nur den Versicherern eine weitere Möglichkeit, Lassensfälle abzulehnen, obwohl man alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet
00:20:30: hat.".
00:20:31: Ich möchte diesbezüglich nicht allzu sehr ins Detail gehen, aber tatsächlich ist eine eigene Folge zu dem Thema in Vorbereitung.
00:20:39: schließlich konnten wir hier schon mal einen BGHO-Teil erwirken.
00:20:43: Aber für heute gilt erst einmal es sind stets alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten – nicht mehr und nicht weniger!
00:20:52: Dabei gilt auch stets der Versicherer entscheidet welche Angaben von Relevanz sind und welche nicht.
00:20:58: sich höre immer.
00:20:59: Aussagen wie Naja, die kleine Erkenntung vom letzten Jahr wird wohl kaum relevant sein.
00:21:05: Das mag in Kern grundsätzlich stimmen.
00:21:07: Die Entscheidung trifft jedoch der Versicherer und nicht der Antragsteller.
00:21:12: Unterscheiden sich denn die Gesundheitsfragen der verschiedenen Anbieter und im Grundsätzlichen so stark voneinander?
00:21:19: Ja ich sage mal ja und nein!
00:21:21: Die Fragen und Strukturen sind grundsätzlich ähnlich.
00:21:25: Normal ist ein Abfragezeitraum von fünf Jahren, und anzugeben sind grundsetzlich alle ambulanten und stationären Behandlungen die in diesem Zeitraum stattgefunden haben – so ganz grob gesagt!
00:21:37: Aber der Teufel steckt wie immer im Detail.
00:21:39: Viele für sich erweitern den Abfragezeiterraum bei stationären behandlungen auf zehn Jahre und bei psychischen Behandlung sind zehn Jahre mittlerweile der Branchenstandard.
00:21:49: Dazu gesellen sich gerne ergänzende Zusatzfragen und Formulierungen, in denen Krankheitsbilder und Begebenheiten abgefragt werden, die zwar nicht behandelt wurden aber dennoch grundsätzlich verhandeln sind.
00:22:02: Okay, hast du da vielleicht mal ein Beispiel für mich so auf der Praxis heraus?
00:22:06: Nehmen wir doch mal eine leichte Skoliose!
00:22:09: Die wird gerne mal im Kindesalter diagnostiziert, aber halt nicht weiterbehandelt.
00:22:15: Also vielleicht mit Ausnahme der Empfehlung, dass man bitte ein bisschen Sport machen soll um den Rücken halt zu stützen.
00:22:21: Aber damit hat man dann eine Erkrankung die nicht in den letzten fünf Jahren behandelt wurde aber den auch natürlich faktisch verhandeln ist und auch nicht wieder weggeht.
00:22:31: Ich sage mal so wie es ist das Thema Gesundheitsfragen ist durchaus komplex und Stück weit eine Wissenschaft für sich zumindest immer das Richtige machen will.
00:22:41: okay Jetzt mit Blick auf die Uhr und da es ja auch noch einen Teil zwei geben wird, vielleicht noch drei kurze abstitzende Fragen geht das für dann heute.
00:22:49: Ja ich sage mal dem Ende nahe kommen du wolltest ja nicht zu lange machen.
00:22:53: Vielleicht erste Frage was passiert denn?
00:22:56: Bleiben wir bei den Unterfragen wenn man eine falsche Anger betätigt und dies dann später beim Leistungsfall herauskommt.
00:23:01: Der Fachterminus dafür ist die VVA.
00:23:05: Das steht für vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.
00:23:09: Die entsprechenden Auswirkungen hängen von der Schwere des Verstoßes ab, also wie schwerwiegend die falsche oder vergessene Angabe war.
00:23:17: Das geht von einer simplen Ablehnung der Leistungsübernahme bis hin zur einseitigen Vertragskündigung und Rückforderung aller jemals erbrachten Leistungen.
00:23:26: Die letztgelannte Variante ist aber nicht nur sehr teuer sondern auch mit weitreichenden Folgen verbunden.
00:23:32: Wer auf diese Art und Weise aus der PKV rausfliegt wird keinen neuen privaten Versicherungsschutz bekommen.
00:23:39: Und muss ich dann zwangsweise mit dem gesetzlichen System arrangieren?
00:23:43: Okay, das klingt in der Tat sehr teuer.
00:23:46: Das muss man sich ganz schön gut überlegen und es ist ja auch immer die Frage, wobei komme ich dann im gesetzlichem System klassisch unter.
00:23:52: Zweite Frage vielleicht kannst du uns oder uns schrägstrich mir und den Zuhörern ein paar Erkrankungen aus der Praxis nennen, die ich sage mal so Nogo darstellen also dass ein Versicherer eigentlich nicht bereit ist den Versicherungsschutz zu gewähren die Zeit noch mehr oder weniger ausgeschlossen ist.
00:24:12: Aber da würden mir Atok zwei konkrete Beispiele einfallen, das wären zum einen psychische Erkrankungen mehr oder minder jeder Art.
00:24:23: Da gehen Versicherer sehr, sehr vorsichtig mit um und das wird zunehmend zu einem Problem.
00:24:29: Selbst eine kurze ambulante Gesprächstherapie mit einer Handvoll Sitzung Das an der Stelle bitte nicht falsch verstehen.
00:24:38: Ich bin großer Freund davon, dass man Probleme aktiv angeht und bespricht bevor es so spät ist aber Versicher reagieren hier leider ziemlich allergisch.
00:24:48: Also ja attestiere ich definitiv noch Nachholbedarf in der Annahmepolitik.
00:24:53: Zum anderen würde mir ein zu hoher oder auch zu niedriger BMI einfallen.
00:25:00: Es ist ebenfalls ein Problem was uns vergleichsweise häufig begegnet Leider auch nicht differenziert, wie dieser BMI zustande kommt.
00:25:09: Überdurchschnittlich muskulöse Menschen haben gerne mal einen Vergleichsweise hohen BMI und werden dann aber ganz genau so behandelt die Person mit entsprechender Adipositas.
00:25:19: Hohe Risikozuschläge und generelle Ablehnung sind hier gerne die Folge.
00:25:25: Auch hier würde ich mir wünschen dass die Annahmepolitik differenzierter gestartet wird.
00:25:30: Okay danke dir!
00:25:32: Dann die letzte Frage für heute Was macht man denn, wenn man unbedingt in die private Krankenversicherung wechseln möchte?
00:25:39: Aber eben der eine Gesundheitszustand im Wege steht.
00:25:42: Kann man da überhaupt etwas machen oder hat man dann halt einfach Pech gehabt?
00:25:48: Da gibt es tatsächlich eine Lösung für und die nennt sich Tariföffnungsklausel.
00:25:53: aber da auch dieses Thema mal wieder etwas umfangreicher ist würde ich die ausführliche Behandlung gerne auf den zweiten Teil verschieben.
00:26:02: Alles klar!
00:26:02: Dann sage ich dir danke, wünsche dir eine gute Woche und dann soll es auch für heute gewesen sein.
00:26:07: Und ja wenn ihr gespannt seid auf das Thema Tarif-Öffnungsklausel und den ergänzenden Teil freuen wir uns, wenn ihr beim nächsten Mal einfach wieder rein hört und mit dabei seid, dann geht's weiter.
00:26:18: Sprich sollte das Thema Beamtenabsicherung für euch vorher umfällt?
00:26:23: Für die Nachbarn, für Freunde relevant werden leitet dem Podcast doch gerne weiter.
00:26:27: Gerne schon die Folge eins mit der Übersicht.
00:26:30: nun Teil Eins zum Thema Krankenversicherung, Teil zwei folgt.
00:26:34: Dann haben die Leute auch gerade bei diesem zentralen Kernthema einen super Überblick!
00:26:39: Ja lasst uns vielleicht auch noch ein paar Sterne, vier fünf am besten fünf.
00:26:43: da bewertet uns im Podcast Player euer Wahl.
00:26:46: und ja wenn ihr irgendwo anders uns wahrnimmt lasst da ein Like, ein Herzchen, ein Däumchen was auch immer.
00:26:52: da freuen wir uns natürlich drüber.
00:26:55: Auch die Unterstützung in dem Bereich stehen der Dominik Ich oder auch die anderen Kollegen sehr gerne euch zur Verfügung.
00:27:02: Wir freuen uns, wenn ihr euch meldet und vielen Dank dass ihr dabei wart!
00:27:07: Und dann heißt es letztlich bis zur nächsten Folge und wie immer bleibt sicher und klug informiert.
00:27:16: Das war's für diese Folge von Visora Podcast Werte hören werte sichern.
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00:27:24: Dann schaut auf unsere Website, auf unsere Social Media Kanäle schreibt uns eine E-Mail Bucht euch einen kostenlosen Ersttermin oder sprecht direkt mit eurem persönlichen Berater.
00:27:34: Alle Infos zur Folge und weitere Details zu uns findet ihr in den Shownotes sowie in der Podcast-Beschreibung.
00:27:40: Wenn
00:27:40: euch die Folge gefallen hat, dann teilt
00:27:42: sie gerne mit Familie, Freunden und Kollegen!
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00:27:48: können.
00:27:49: Bleibt
00:27:49: gesund und verschwendet weder euer Geld noch eure kostbare Lebenszeit.
00:27:53: Bis zum nächsten Mal – alles Gute.